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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Oltmann Immobilien Sylt GmbH & Co. KG. – nachstehend OIS genannt – schließt sämtliche Mietverträge im Namen und auf Rechnung des Eigentümers und ist bevollmächtigt alle im Zusammenhang mit dem in Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages stehenden Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen.

2. Vertragsschluss, Anzahlung und Rücktrittsrecht
a) Der Mietvertrag zwischen OIS und dem Mieter kommt durch die Buchung des Mieters – unabhängig ob diese persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Onlinebuchungsportal erfolgt ist – und die Übersendung des Mietvertrages durch OIS zustande.

b) Bei Zusendung des Mietvertrages wird durch diesen die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung vor Anreise bestimmt und ist so seitens des Mieters zu leisten. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt des Mietvertrages zu erklären.

3. An- und Abreise, Schlüsselübergabe
a) Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Mieter das Objekt bis 10.00 Uhr zu verlassen. Zudem hat der Mieter das Feriendomizil besenrein zu hinterlassen und sowohl den Kühlschrank als auch den Mülleimer zu leeren.

b) Der Mieter erhält am Tag der Anreise die Schlüssel in dem Büro der OIS in Hörnum. Ausnahmen hiervon bilden Objekte, bei denen der Mietvertrag eine Abholung innerhalb eines Schlüsselkastens an der Unterkunft vorsieht. Bei einer Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der OIS besteht die Möglichkeit die Schlüssel innerhalb eines Schlüsselkasten am Büro der OIS abzuholen. Generell wird der Mieter gebeten, sich einen Tag vor der Anreise telefonisch mit dem Vermietbüro in Verbindung zu setzen.

4. Haftung
Der Mieter bezieht bei Anreise ein von OIS gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand. Mögliche Mängel oder Schäden hat der Mieter nach Einzug in das Mietobjekt umgehend an OIS zu melden. Der Mieter wiederum hat das Mietobjekt sowie das Inventar in diesem sorgsam zu behandeln. Für aufkommende Schäden, welche durch den Mieter während seines Aufenthaltes verursacht werden, haftet der Mieter. Zuvor genannte Mängel oder Schäden sind umgehend an OIS zu melden.

5. Gästekarte
OIS ist dazu verpflichtet jeden Gast an den zuständigen Tourismus-Service zu melden und das Inkasso der Kurabgabe durchzuführen. Der Gast erhält unmittelbar nach der Schlüsselübergabe die Gästekarten durch OIS.

6. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch OIS und gegen Aufpreis gemäß Preisliste in den dafür ausgewiesenen Feriendomizilen mitgebracht werden.

7. Stornierung
a) Wird das Feriendomizil durch Feuer, Sturm oder ein ähnliches Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass dieses nicht bewohnbar ist, so ist OIS berechtigt dem Mieter entweder ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. Diesen fristlos zu kündigen.

b) Der Mieter hat das Recht ohne Angabe von Gründen bis 90 Tage vor Reisebeginn den geschlossenen Mietvertrag zu stornieren. OIS berechnet in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

c) Bei einer Stornierung durch den Mieter, welche später als 90 Tage vor Anreise erfolgt, berechnet OIS 80% des Übernachtungspreises als Stornierungskosten. Zusätzlich zu den Stornierungskosten berechnet OIS eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Im Falle einer Weitervermietung des stornierten Objektes, werden dem Mieter lediglich die nicht vermieteten Nächte sowie die Bearbeitungsgebühr von 50 € in Rechnung gestellt.
Die Nebenkosten für Endreinigung, Wäsche oder ähnliches entfallen bei einer Stornierung und werden somit nicht als Stornierungsgebühr berechnet.

8. Rauchen
Das Rauchen innerhalb der Feriendomizile ist untersagt. Ausnahmen bilden extra als Raucherunterkunft gekennzeichnete Objekte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € dem Mieter in Rechnung gestellt.

9. Internet
Falls ein Mietobjekt über Internet/WLAN verfügt, übernimmt OIS keinerlei Verantwortung oder Gewähr für die Funktionsfähigkeit dieses Zuganges. Dem Mieter ist es untersagt das Internet/WLAN innerhalb eines Mietobjektes für rechtswidrige Inhalte oder anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Von Forderungen Dritter, welche durch missbräuchliche Nutzung entstanden sind, stellt der Mieter den Vermieter sowie OIS frei.

10. Bonitätsprüfung: Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO 

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/oder scannen Sie den QR-Code.

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